Worte eines Lebens

Kleine Lichtwerkstatt
Kleine Lichtwerkstatt

Im Herzen immer bei uns....

 

Wenn ein Mensch aus dem Leben scheidet, bedeutet das immer Abschied nehmen.

 

Immer wieder erinnert man sich in dieser Zeit an den lieben Menschen und wünscht sich das eine oder andere Mal, die Zeit noch einmal zurück drehen zu können. 

 

Noch einmal die Möglichkeit zu haben, mit dem Menschen zu sprechen, ihn lächeln zu sehen, ihn zu umarmen.

 

Ich kann Ihnen helfen, den Abschied einen würdigen Rahmen zu geben. Die Erinnerung in Worte zu kleiden. 

Dem Leben des Menschen noch einmal Gestalt zu geben.

Genau dafür bin ich freie Rednerin.

Die Trauerfeier

 

Die Trauerfeier gestalte ich nach den Vorgaben, die wir im Vorgespräch abstimmen. Dabei können verschiedene Elemente aufgenommen werden. 

Die Trauerfeier kann sowohl weltlich-neutral gestaltet werden, als auch christliche Elemente beinhalten.

Generell bin ich immer offen für neue Impulse.

 

Eine mögliche Reihenfolge könnte dabei sein:

  • Begrüßung
  • Symbolischer Beitrag
  • Eigene Beiträge der Familie
  • Beiträge von Vereinen usw. 
  • Trauerrede
  • Gedenkminute
  • Grabgang

Persönliche Rede

Diese Variante zeichnet sich durch einen hohen persönlichen Anteil aus. Er gibt der Rede eine individuelle Note. Es stehen hier der Verstorbene als Mensch, sein Leben und seine wichtigsten Stationen im Mittelpunkt.

Weltliche Rede

Der entscheidende Unterschied zur ersten Variante liegt im Anteil der persönlichen Information.

Möglicherweise ist es Ihnen lieber, dass in der Rede bewusst weniger auf die Person eingegangen wird und andere Dinge im Vordergrund stehen.

Auch diese Variante setzt ich gerne um.


Was tue ich für euch?

Leistungsspektrum

Honorar


  • Vorgespräch
  • Beratung zur Gestaltung der Trauerfeier
  • Ausarbeitung der Trauerrede
  • Begleitung der Trauerfeier
  • Auf Wunsch: Die Rede in gebundener Form (gesonderte Dienstleistung)

Für die Gestaltung und Durchführung der Trauerfeier nehme ich  ein einmaliges Honorar von 430,- EUR.

 

Ab einer Entfernung von 150 km kommt zudem ein Anfahrtsgeld hinzu.